Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie

Um die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Krise abzumildern, hat die Bundesregierung hat eine befristete Mehrwertsteuersenkung für Essen in Restaurants und Gaststätten beschlossen. Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf, der eine Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen vorsieht.

Im Detail bedeutet das für Dich, dass ab dem 1. Juli 2020 Essen in Restaurants und Gaststätten mit dem reduzierten MwSt.-Satz angeboten werden dürfen. Diese Änderung gilt nur für Speisen und nicht für Getränke und endet am 30. Juni 2021.

Im folgenden Video zeigen wir Dir, wie Du in Bistro-Cash ganz einfach die Mehrwertsteuer ändern kannst.

Wenn Du nicht bei allen Speisen manuell von Hand die MwSt. ändern möchtest, dann kannst Du Dir unter dem folgenden Link das im Video gezeigte Programm herunterladen. Mit diesem Programm kannst Du dann eine komplette Kategorie in Bistro-Cash auf einen anderen MwSt.-Satz verändern.

Download: BC-MWST-Programm

Da es natürlich jederzeit von Seiten der Politik Anpassungen an dem Konjunkturprogramm geben kann, solltest Du im Zweifel immer mit Deinem Steuerberater sprechen, damit Du jederzeit mit dem richtigen Mehrwertsteuersatz arbeitest.

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